Ich berate und vertrete in allen familienrechtlichen Angelegenheiten und unterstütze Sie insbesondere in folgenden Themenbereichen:
- Gestaltung von Eheverträgen
- Gestaltung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Durchführung von Scheidungsverfahren
- Regelung des Unterhalts, und zwar einerseits des Trennungsunterhalts und des nachehelichen Unterhalts und andererseits des Kindesunterhalts
- Regelung des Zugewinnausgleichs
- Durchführung der Vermögensauseinandersetzung
- Regelung der elterlichen Sorge sowie des Umgangsrechts
- Beistand in Betreuungsverfahren
Ich stehe Ihnen bei der Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge beratend zur Seite und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Erbfall.
Dies gilt insbesondere für folgende Themenbereiche:
- Gestaltung von Testamenten
- Vorausschauende Übertragung von Immobilien zur Verringerung der Erbschaftssteuer
- Geltendmachung von Auskunftsansprüchen, Erbansprüchen und Pflichtteilsansprüchen
- Erteilung einer Vorsorgevollmacht
- Errichtung einer Patientenverfügung
Familienrecht Krefeld – Ehe – Trennung – Scheidung
Auch wenn es Brautleuten oft unpassend oder zu nüchtern erscheint, eine vertragliche Regelung vor ihrer rechtlichen Bindung zu treffen, kann ein ausgewogener Ehe- und Lebenspartnerschaftsvertrag erhebliche zukünftige Auseinandersetzungen vermeiden.
Ebenso vorausschauend sind bei einer drohenden oder geplanten Trennung rechtliche und wirtschaftliche Überlegungen anzustellen und Weichenstellungen vorzunehmen.
Anlässlich eines Scheidungsverfahrens nebst Regelung des Sorgerechts, des Unterhalts, des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleiches stellen sich zahlreiche Fragen, wie z. B.
- Ab wann beginnt das Trennungsjahr und ist es in jedem Fall vor Einreichung der Scheidung einzuhalten?
- Was bedeutet „Getrennt-lebend-Unterhalt“?
- Welche Unterhaltsansprüche bestehen nach der Scheidung?
- Welche Unterhaltsansprüche haben die Kinder?
- Was regelt die sog. „Düsseldorfer Tabelle“?
- Was ist der Zugewinn und wie sind Zugewinnausgleichsansprüche zu berechnen?
- Was geschieht mit dem den Eheleuten gehörenden Haus oder ihrer Eigentumswohnung?
Erbrecht Krefeld
Genauso wie im Familienrecht, ist auch im Erbrecht eine vorausschauende Planung und Beratung angezeigt.
Im Einzelfall ist zu prüfen, ob man die Erbfolge den gesetzlichen Regelungen überlässt oder aber durch Testamente und / oder Erbverträge gestaltet.
Ist der Todesfall eingetreten, entsteht insbesondere dann, wenn der Erblasser keine eindeutigen Regelungen getroffen hat, Streit unter mehreren Erben über die Verteilung des Nachlasses. Wurden nahe Angehörige durch letztwillige Verfügung von der Erbfolge ausgeschlossen, können Pflichtteilsansprüche und / oder Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend zu machen sein.
Auskunftsansprüche dienen dazu, den Bestand des Nachlasses zu ermitteln. Ist der Nachlass überschuldet, bietet sich eine fristgerechte Ausschlagung des Erbes an.
Auch die persönliche Lebensplanung ist vorausschauend zu regeln durch Erteilung einer Vorsorgevollmacht und Errichtung einer Patientenverfügung.